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In den meisten Fällen hilft bei einer telefonischen Belästigung schon die Anschaltung eines Anrufbeantworters oder auch die bloße Androhung, dass die Verbindung zurückverfolgt wird.
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Anwender-Ansicht
Die Bestellung einer Fangschaltung muss schriftlich erfolgen und ist kostenpflichtig. Wenn Sie Fragen haben oder eine Fangschaltung beauftragen möchten, können Sie sich an unsere kostenfreie Hotline der Auftragsannahme wenden.
Hotline 0800 23 23033 (erreichbar Mo. - Fr. 08:00 - 16:00 Uhr)
Faxnummer 0180 1 120033
Die Hotline der Auftragsannahme berät Sie zu folgenden Themen:
Für die Einrichtung einer Fangschaltung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Um den Anschlussinhaber eines unerwünschten Anrufs ermitteln zu können, müssen wir den genauen Zeitpunkt kennen, an dem der Anruf an ihrem Anschluss eingegangen ist. Notieren Sie sich deshalb "während des kompletten Zeitraums der Anrufüberwachung" die Zeitpunkte der unerwünschten Anrufe. Die Zeitpunkte können Sie uns jederzeit während der aktiven Fangschaltung über unsere Hotline mitteilen. Sobald der Anschlussinhaber ermittelt wurde, wird die Fangschaltung in Absprache mit ihnen beendet.
In den meisten Fällen hilft bei einer telefonischen Belästigung schon die Anschaltung eines Anrufbeantworters oder auch die bloße Androhung, dass die Verbindung zurückverfolgt wird.
Android, das Android Robot Logo, Google Play und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc.
Apple, das Apple-Logo, Mac, OS X und iPhone sind Marken der Apple Inc., die in den USA und weiteren Ländern eingetragen sind.
App Store ist eine Dienstleistungsmarke der Apple Inc.
Microsoft®, Outlook®, Skype for Business®, Windows® und das Windows-Logo sind Markenzeichen oder eingetragene Markenzeichen der Microsoft Corporation in USA und/oder anderen Ländern.
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