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Anwender-Ansicht

Unerwünschte Anrufer identifizieren

Die Bestellung einer Fangschaltung muss schriftlich erfolgen und ist kostenpflichtig. Wenn Sie Fragen haben oder eine Fangschaltung beauftragen möchten, können Sie sich an unsere kostenfreie Hotline der Auftragsannahme wenden.
 

Hotline 0800 23 23033 (erreichbar Mo. - Fr. 08:00 - 16:00 Uhr)
Faxnummer 0180 1 120033
 

Die Hotline der Auftragsannahme berät Sie zu folgenden Themen:

  • Allgemeine Auskünfte
  • Anfordern von Auftragsvordrucken
  • Kündigung oder Verlängerung einer Fangschaltung
  • Termine
  • Beschwerden
     

Für die Einrichtung einer Fangschaltung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Name, Vorname
  • Telefonnummer
  • Kundennummer
  • Buchungskontonummer (siehe Telekom Rechnung oben rechts)
  • Zeitraum für die Überwachung (i.d.R. 14 Tage, maximal 4 Wochen)
    Die Fangschalung wird beendet, sobald der unerwünschte Anrufer ermittelt oder die Auftragszeit abgelaufen ist.
     
Während der aktiven Fangschaltung

Um den Anschlussinhaber eines unerwünschten Anrufs ermitteln zu können, müssen wir den genauen Zeitpunkt kennen, an dem der Anruf an ihrem Anschluss eingegangen ist. Notieren Sie sich deshalb "während des kompletten Zeitraums der Anrufüberwachung" die Zeitpunkte der unerwünschten Anrufe. Die Zeitpunkte können Sie uns jederzeit während der aktiven Fangschaltung über unsere Hotline mitteilen. Sobald der Anschlussinhaber ermittelt wurde, wird die Fangschaltung in Absprache mit ihnen beendet.
 

Tipp

In den meisten Fällen hilft bei einer telefonischen Belästigung schon die Anschaltung eines Anrufbeantworters oder auch die bloße Androhung, dass die Verbindung zurückverfolgt wird.