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Sie müssen über das Nutzungsrecht dieser eingetragenen Rufnummer verfügen. Nur Rufnummern mit Nutzungsrecht dürfen in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Sprachdienste dürfen gemäß §120 Telekommunikationsgesetz nicht als zusätzliche Rufnummer eingestellt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden.