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Das Volumen der zuzuteilenden Rufnummern richtet sich nach der Anzahl der beauftragten Parallelen Gespräche (PG).
Für eine Rufnummernzuteilung durch den Anbieter werden nur diejenigen PG berücksichtigt, die beim Anbieter beauftragt wurden.
Anzahl der beauftragten PG | Anzahl zuteilbarer Rufnummern |
2 - 3 | 10 |
4 - 5 | 30 |
6 - 7 | 70 |
8 - 9 | 100 |
10 - 29 | 300 |
30 - 59 | 500 |
60 - 89 | 1000 |
90 - 119 | 3000 |
120 - 179 | 4000 |
180 - 479 | 5000 |
Ab 500 PG ermittelt sich die Grundmenge der zuzuteilenden Rufnummern durch Multiplikation der PG mit 20 zuzüglich einem Zuschlag für die Abfragestelle.